CC Metall AB
Baugenehmigungszeichnungen
Baugenehmigungszeichnungen
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Baugenehmigungszeichnungen für Wohnhäuser, Immobilien und Bauprojekte
CC Metall AB erstellt Baugenehmigungszeichnungen und Planungsunterlagen für Privatpersonen, Immobilieneigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften, Immobiliengesellschaften, Bauunternehmen und andere Auftraggeber.
Wir entwickeln Ideen, Handskizzen, Fotografien, Maße und vorhandene Zeichnungen zu klaren Unterlagen weiter, die für Bauanträge, Bauanzeigen und die Prüfung durch die zuständige Behörde verwendet werden können.
Die Baugenehmigungszeichnungen werden an die geplante Baumaßnahme, die bestehende Gestaltung des Gebäudes, die verfügbaren Unterlagen und die Anforderungen der zuständigen Gemeinde beziehungsweise Behörde angepasst.
CC Metall AB hat seinen Sitz in Gränna und arbeitet digital mit Kunden und Projekten in ganz Europa.
Was sind Baugenehmigungszeichnungen?
Baugenehmigungszeichnungen zeigen, wie ein neues Gebäude oder eine geplante bauliche Veränderung angeordnet und gestaltet werden soll und wie sie sich zum bestehenden Gebäude und zur Umgebung verhält.
Die zuständige kommunale Bauaufsichtsbehörde verwendet die Zeichnungen unter anderem zur Beurteilung folgender Punkte:
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Lage des Gebäudes
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Größe und Höhe
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Grundriss und Nutzung
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Fassaden und äußere Gestaltung
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Dachform und Dachneigung
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Türen und Fenster
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Materialien und Farbgestaltung
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Abstände zu Grundstücksgrenzen
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Anschluss eines Anbaus an das bestehende Gebäude
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Auswirkungen der Maßnahme auf das Grundstück und die Umgebung
Welche Unterlagen benötigt werden, ist je nach Projekt und zuständiger Gemeinde beziehungsweise Behörde unterschiedlich.
Bei welchen Projekten können wir helfen?
Wir erstellen Baugenehmigungszeichnungen unter anderem für:
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Anbauten
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Umbauten
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Neubauten von Einfamilienhäusern und Ferienhäusern
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Garagen und Carports
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Abstellräume und Nebengebäude
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Wintergärten und Terrassen
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Fassadenänderungen
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neue oder geänderte Türen und Fenster
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Eingangsbereiche
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Balkone
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Müllhäuser und Fahrradunterstände
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geänderte Grundrisse
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Veränderungen von Wohnungen
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Anpassungen von Räumlichkeiten
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Büros und Gewerberäume
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Industriegebäude, Lagerhallen und Werkstätten
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Maßnahmen zur Barrierefreiheit
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Treppen und Geländer
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sonstige Veränderungen an Gebäuden und Immobilien
Eine Maßnahme kann je nach Gebäudeart, Lage, Größe, Bebauungsplan und örtlichen Vorschriften genehmigungspflichtig, anzeigepflichtig oder genehmigungsfrei sein.
Der Auftraggeber sollte daher bei der zuständigen Gemeinde oder Behörde prüfen, welche Unterlagen und Anforderungen für das betreffende Grundstück gelten.
Welche Baugenehmigungszeichnungen können enthalten sein?
Welche Zeichnungen im Auftrag enthalten sind, wird immer im Angebot angegeben.
Je nach Projekt können die Unterlagen Folgendes umfassen:
Lageplan
Der Lageplan zeigt die Lage des Gebäudes oder der geplanten Maßnahme auf dem Grundstück.
Er kann beispielsweise Folgendes darstellen:
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Grundstücksgrenzen
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bestehende Gebäude
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geplantes Gebäude oder geplanter Anbau
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Abstände zu den Grundstücksgrenzen
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wesentliche Abmessungen des Gebäudes
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Zufahrt und andere relevante Bereiche des Grundstücks
Der Lageplan wird normalerweise auf Grundlage eines aktuellen Kartenmaterials der zuständigen Gemeinde oder Behörde erstellt.
Grundrisszeichnungen
Der Grundriss zeigt das Gebäude von oben und kann Folgendes darstellen:
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bestehenden Grundriss
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vorgeschlagenen Grundriss
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Wände und Öffnungen
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Räume und Nutzungsbereiche
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Türen und Fenster
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Treppen
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fest eingebaute Einrichtungen, sofern relevant
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wesentliche Maße
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Barrierefreiheit und Bewegungsflächen
Bei einem Umbau kann es erforderlich sein, sowohl den bestehenden als auch den geplanten Zustand darzustellen.
Fassadenzeichnungen
Die Fassadenzeichnungen zeigen das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes.
Sie können Folgendes enthalten:
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bestehende und neue Fassaden
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Fenster und Türen
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Dachform und Dachneigung
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Fassadenmaterialien
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Geländelinien
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Gebäude- und Firsthöhen
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Angaben zu Farben und Materialien
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deutliche Kennzeichnung der geplanten Veränderungen
Schnittzeichnungen
Eine Schnittzeichnung zeigt das Gebäude im Querschnitt und kann Folgendes darstellen:
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Geschossebenen
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Fußbodenhöhen
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Raumhöhen
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Gebäudehöhe
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Firsthöhe
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Dachneigung
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Geländehöhen
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Zusammenhang zwischen bestehenden und neuen Gebäudeteilen
Eine Schnittzeichnung für einen Bauantrag ist nicht automatisch eine vollständige Konstruktions- oder Tragwerkszeichnung.
Ergänzende Unterlagen
Je nach Projekt können weitere Unterlagen erforderlich sein, beispielsweise:
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Dachaufsicht
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Freiflächen- oder Geländegestaltungsplan
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Detailzeichnungen
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Nachweise zur Barrierefreiheit
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Material- und Farbbeschreibung
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technische Prinzipzeichnungen
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Kontrollplan
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Konstruktionszeichnungen
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statische Berechnungen
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Brandschutzbeschreibung
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Energieberechnung
Ergänzende Fachplanungsleistungen sind nur enthalten, wenn dies ausdrücklich im Angebot angegeben ist.
Der Unterschied zwischen Baugenehmigungszeichnungen und Architekturzeichnungen
Architekturzeichnungen werden verwendet, um den Grundriss, die Funktion, die Form und das visuelle Erscheinungsbild des Projekts zu entwickeln.
Baugenehmigungszeichnungen sind für die Prüfung durch die zuständige Gemeinde oder Behörde ausgelegt und müssen die geplante Maßnahme klar und maßlich nachvollziehbar darstellen.
Ein früher Entwurf oder eine Architekturzeichnung stellt daher nicht automatisch vollständige Bauantragsunterlagen dar.
Wenn die Gestaltung des Projekts noch nicht festgelegt ist, kann es sinnvoll sein, zunächst einen Architekturentwurf oder eine Entwurfsskizze auszuarbeiten und diese anschließend zu Baugenehmigungszeichnungen weiterzuentwickeln.
Der Unterschied zwischen Baugenehmigungszeichnungen und Konstruktionszeichnungen
Baugenehmigungszeichnungen zeigen hauptsächlich die Lage, Gestaltung, Nutzung und äußeren Veränderungen eines Gebäudes.
Konstruktionszeichnungen und statische Berechnungen zeigen, wie tragende Bauteile bemessen, miteinander verbunden und ausgeführt werden müssen.
Dies kann beispielsweise Folgendes betreffen:
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Träger und Stützen
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tragende Wände
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Geschossdecken
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Dachkonstruktionen
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Gründungen
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Öffnungen in tragenden Wänden
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Befestigungen und Verbindungen
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Stabilität und Lastabtragung
Konstruktionszeichnungen und statische Berechnungen sind nicht automatisch in einer Bestellung von Baugenehmigungszeichnungen enthalten.
Wenn das Projekt tragende Bauteile betrifft, kann vor der Baufreigabe, der Ausführung oder einer technischen Besprechung mit der zuständigen Behörde die Mitwirkung eines Tragwerksplaners erforderlich sein.
Unterlagen, die wir vom Kunden benötigen
Um das Projekt beurteilen zu können, benötigen wir normalerweise:
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Adresse und Grundstücks- beziehungsweise Immobilienbezeichnung
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kurze Beschreibung dessen, was gebaut oder verändert werden soll
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Fotografien des Gebäudes und des Standorts
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vorhandene Zeichnungen
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einfache Handskizze
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wesentliche Abmessungen des Gebäudes
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Maße der geplanten Baumaßnahme
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Angaben zu Materialien und zur gewünschten Ausführung
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Lageplan oder kommunales Kartenmaterial, sofern vorhanden
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eventuelle Aufforderungen der Behörde zur Ergänzung der Unterlagen
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gewünschten Liefertermin
Es ist kein Problem, wenn zu Beginn noch nicht alle Unterlagen vorliegen. Nach der ersten Prüfung erläutern wir, welche Angaben ergänzt werden müssen.
Der Kunde ist normalerweise dafür verantwortlich, dass die übermittelten Maße und Angaben korrekt sind. Ein Aufmaß oder Kontrollmessungen vor Ort sind nur enthalten, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
So läuft die Bearbeitung ab
1. Sie senden uns die Projektunterlagen
Senden Sie Fotografien, Maße, Handskizzen, vorhandene Zeichnungen und eine Beschreibung der geplanten Maßnahme.
2. Wir prüfen das Material
Wir beurteilen, welche Zeichnungen erforderlich sind und ob Angaben oder Maße ergänzt werden müssen.
3. Sie erhalten ein Angebot
Im Angebot wird Folgendes angegeben:
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welche Zeichnungen erstellt werden
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welche Dateiformate geliefert werden
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Anzahl der Überarbeitungen
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voraussichtliche Lieferzeit
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Abgrenzung des Auftrags
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möglicher Bedarf an einem Tragwerksplaner oder einem anderen Fachplaner
4. Die Baugenehmigungszeichnungen werden erstellt
Wir erstellen die Zeichnungsunterlagen entsprechend dem vereinbarten Leistungsumfang und stimmen wichtige Fragen während der Bearbeitung mit Ihnen ab.
5. Der Kunde prüft die Unterlagen
Der Auftraggeber kontrolliert Maße, Gestaltung, Materialien und sonstige Angaben, bevor die Zeichnungen fertiggestellt werden.
6. Die endgültigen Zeichnungen werden geliefert
Die Unterlagen werden digital in den im Angebot angegebenen Dateiformaten geliefert, normalerweise als PDF.
Der Auftraggeber reicht den Bauantrag und die dazugehörigen Unterlagen normalerweise selbst bei der zuständigen Gemeinde oder Behörde ein, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Dies ist eine digitale Zeichnungsdienstleistung
Die Dienstleistung umfasst die Erstellung digitaler Baugenehmigungszeichnungen entsprechend dem im Angebot angegebenen Leistungsumfang.
Folgende Leistungen sind nicht automatisch enthalten:
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Gebühren der Gemeinde oder Behörde für Baugenehmigung und Bearbeitung
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Bestellung von kommunalem Kartenmaterial
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Verwaltung und Einreichung bei der zuständigen Behörde
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Aufmaß oder Kontrollmessungen vor Ort
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Reisen und Ortstermine
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Kontrollverantwortlicher oder Baukontrolleur
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Konstruktionszeichnungen
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statische Berechnungen
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Bemessung tragender Konstruktionen
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Brandschutzplanung
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Energieberechnungen
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geotechnische Untersuchungen
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Elektro-, Sanitär-, Heizungs- oder Lüftungsplanung
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Fertigung oder Bauausführung
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Kosten externer Fachplaner und Berater
Im Angebot wird immer angegeben, welche Unterlagen und Leistungen enthalten sind.
Kann CC Metall AB garantieren, dass die Baugenehmigung erteilt wird?
Nein. Die zuständige Bauaufsichtsbehörde prüft den Antrag und entscheidet über die Baugenehmigung oder Bauanzeige.
CC Metall AB ist für die Erstellung der vereinbarten Zeichnungen und Unterlagen verantwortlich.
Die zuständige Behörde kann während der Bearbeitung Ergänzungen oder Änderungen verlangen. Wie diese Ergänzungen behandelt werden, hängt vom ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang und von den Anforderungen der Behörde ab.
Projekte in ganz Europa
CC Metall AB arbeitet digital mit Kunden und Bauprojekten in ganz Europa.
Bei Projekten im Zusammenhang mit Baugenehmigungen und behördlichen Verfahren müssen die Zeichnungen an das Land und die Gemeinde beziehungsweise Behörde angepasst werden, in der das Projekt ausgeführt werden soll.
Örtliche Vorschriften, Anforderungen an die Unterlagen, Sprachvorgaben und berufliche Zulassungen können dazu führen, dass ein vor Ort tätiger Architekt, Tragwerksplaner oder anderer Fachplaner hinzugezogen werden muss.
Unterlagen für ein Angebot einreichen
Benötigen Sie Baugenehmigungszeichnungen für einen Anbau, Umbau, eine Fassadenänderung, eine Garage, Räumlichkeiten oder eine andere Baumaßnahme?
Senden Sie Fotografien, Maße, Skizzen, vorhandene Zeichnungen und eine kurze Beschreibung des Projekts an:
CC Metall AB
Ansprechpartner: Christoffer Eskilsson
E-Mail: christoffer@ccmetall.com
Telefon: +46 70 448 64 47
Standort: Gränna
Tätigkeitsgebiet: ganz Europa
Wir prüfen die Unterlagen und melden uns mit Informationen zum empfohlenen Leistungsumfang, zur Lieferzeit und zu den nächsten Schritten.
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